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   BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90   

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https://dejure.org/1992,4866
BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90 (https://dejure.org/1992,4866)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90 (https://dejure.org/1992,4866)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 (https://dejure.org/1992,4866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtliche unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90
    Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90
    Hiernach gebietet Art. 19 Abs. 4 i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 32 Abs. 6 AsylVfG gekommen ist, warum mithin die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist damit erledigt (BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90
    Hiernach gebietet Art. 19 Abs. 4 i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 32 Abs. 6 AsylVfG gekommen ist, warum mithin die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    Die Entscheidungsgründe müssen die Maßstäbe erkennen lassen, die der Klageabweisung als offensichtlich unbegründet zugrundeliegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2000 - 2 BvR 1684/98 -, juris, Rn. 4), und sich nach diesen Maßstäben mit dem Einzelfall auseinandersetzen, wobei die Darlegung besondere Sorgfalt erfordert, wenn das Bundesamt den Asylantrag lediglich als (schlicht) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, InfAuslR 1994, S. 41 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -, InfAuslR 1992, S. 257 ).
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 1819/07

    Zu den Anforderungen an die Zurückweisung einer Klage in einem Asylverfahren als

    Die Entscheidungsgründe müssen die Maßstäbe erkennen lassen, die der Klageabweisung als offensichtlich unbegründet zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2000 - 2 BvR 1684/98 -, juris, Rn. 4), und sich nach diesen Maßstäben mit dem Einzelfall auseinandersetzen, wobei die Darlegung besondere Sorgfalt erfordert, wenn das Bundesamt den Asylantrag lediglich als (schlicht) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, InfAuslR 1994, S. 41 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -, InfAuslR 1992, S. 257 ).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

    Die Entscheidungsgründe müssen die Maßstäbe erkennen lassen, die der Klageabweisung als offensichtlich unbegründet zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2000 - 2 BvR 1684/98 -, juris, Rn. 4), und sich nach diesen Maßstäben mit dem Einzelfall auseinandersetzen, wobei die Darlegung besondere Sorgfalt erfordert, wenn das Bundesamt den Asylantrag - wie hier - lediglich als (schlicht) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, InfAuslR 1994, S. 41 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -, InfAuslR 1992, S. 257 ).
  • BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Ein bloß formelhafter Hinweis genügt in diesem Zusammenhang regelmäßig nicht (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1997 - A 14 S 412/97

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 12.10.1994, NVwZ Beilage 3/95, Seite 18; Beschluß vom 13.10.1993, InfAuslR 1993, 390; Beschluß vom 18.06.1993, DVBl 1993, 1003; Beschluß vom 27.04.1992, InfAuslR 1992, 257) kann eine Asylklage - einschließlich der hier begehrten Feststellung nach § 51 AuslG (§ 13 AsylVfG) - nur dann als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich die Abweisung der Klage auf dieser Basis geradezu aufdrängt.
  • VG Augsburg, 02.12.2009 - Au 4 S 09.30233

    Asyl Türkei; Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12.10.1994, NVwZ Beilage 3/95, Seite 18; Beschluss vom 13.10.1993, InfAuslR 1993, 390; Beschluss vom 18.06.1993, DVBl 1993, 1003; Beschluss vom 27.04.1992, InfAuslR 1992, 257) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich die Abweisung der Klage auf dieser Basis geradezu aufdrängt.
  • VG Karlsruhe, 14.10.1997 - A 11 K 12905/97

    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylstreitverfahren; Aussicht der Einberufung zum

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